Reisebedingungen für eigenveranstaltete Reisen
der Auszeit – Endlich Urlaub GmbH, Hauptstraße 32a, 91334 Hemhofen („Auszeit") · Stand: 01/2026
1. Geltungsbereich
Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB, die Auszeit als Reiseveranstalter selbst veranstaltet (insbesondere begleitete Gruppenreisen wie „EXPLORA II – Von Valletta nach Athen 2027" in den Varianten Komplettpaket sowie Kreuzfahrt mit zugebuchtem Vor- und/oder Nachprogramm). Sie ergänzen die §§ 651a–y BGB und die Artikel 250 und 252 EGBGB. Für Reisen, die Auszeit lediglich vermittelt (z. B. die Variante „Kreuzfahrt pur" der EXPLORA S.A.), gelten diese Bedingungen nicht; dort gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters sowie unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingungen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Mit der Anmeldung (schriftlich, elektronisch über unser Anmeldeformular oder telefonisch) bietet der Kunde Auszeit den Abschluss des Pauschalreisevertrags verbindlich an; Grundlage sind die Reiseausschreibung und diese Reisebedingungen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mit angemeldeten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für eigene einsteht. Bei der Anmeldung sind für alle Teilnehmer die Namen vollständig und exakt so anzugeben, wie sie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses stehen, sowie die Geburtsdaten aller Teilnehmer. Mehrkosten, die durch unrichtige oder unvollständige Namensangaben entstehen (z. B. Namensänderungsgebühren der Leistungsträger), trägt der Kunde. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung von Auszeit zustande. Vor der Buchung stellen wir das gesetzliche Formblatt zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise zur Verfügung. Bei Pauschalreiseverträgen im Fernabsatz besteht kein Widerrufsrecht; es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
3. Bezahlung und Sicherungsschein
Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat Auszeit eine Insolvenzabsicherung bei [DRSF – Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH / Versicherer + Kontaktdaten] abgeschlossen; der Kunde erhält vor der ersten Zahlung einen Sicherungsschein.
4. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung (z. B. Landingpage, Angebots-PDF) und der Buchungsbestätigung. Alle Preise verstehen sich pro Person bei Doppelbelegung, einschließlich der bei Vertragsschluss enthaltenen Steuern und Gebühren. Nicht enthalten sind insbesondere Flüge, optionale Mahlzeiten, persönliche Ausgaben sowie vor Ort zahlbare lokale Abgaben (z. B. Umweltabgabe Malta, Klimaresilienzabgabe Griechenland).
5. Preisanpassung
Auszeit behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss um bis zu 8 % zu erhöhen, soweit sich Beförderungskosten (Treibstoff/Energie), Steuern und Abgaben (z. B. Hafengebühren, Touristenabgaben) oder Wechselkurse nach Vertragsschluss ändern und dies unmittelbar auf den Reisepreis durchschlägt (§ 651f BGB). Eine Erhöhung ist nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig. Übersteigt die Erhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Kunde kostenfrei zurücktreten. Der Kunde hat entsprechend Anspruch auf Preissenkung, wenn sich die genannten Kosten senken.
6. Rücktritt des Kunden (Storno), Ersatzteilnehmer, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn gegen Entschädigung vom Vertrag zurücktreten; maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Auszeit (Textform empfohlen). Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Auszeit folgende pauschale Entschädigung verlangen (jeweils pro Person in Prozent des Reisepreises):
- ab Buchung bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 25 %
- ab dem 30. Tag vor Reisebeginn: 40 %
- ab dem 24. Tag vor Reisebeginn: 50 %
- ab dem 17. Tag vor Reisebeginn: 60 %
- ab dem 10. Tag vor Reisebeginn: 80 %
- ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 85 %
- ab dem 5. Tag vor Reisebeginn: 90 %
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis zum Reiseantritt sowie bei Nichtantritt: 95 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Auszeit kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als es der jeweiligen Pauschale entspricht. Auszeit behält sich vor, anstelle der Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, soweit Auszeit wesentlich höhere Aufwendungen nachweist und diese konkret beziffert und belegt.
Die Staffel entspricht marktüblichen Entschädigungspauschalen für Schiffsreisen und bildet ab dem 7. Tag vor Reisebeginn die Sätze der Reederei ab.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde gemäß § 651e BGB verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt; Auszeit kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt ein Dritter ein, haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Umbuchungen (z. B. Wechsel der Suite-Kategorie oder Variante) sind nach Verfügbarkeit möglich; entstehende Mehrkosten der Leistungsträger trägt der Kunde.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Auslandsreisekrankenversicherung wird dringend empfohlen.
7. Rücktritt durch Auszeit
Auszeit kann bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht wird (§ 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB); bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet. Daneben kann Auszeit vor Reisebeginn zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen; in diesem Fall wird der Reisepreis erstattet, ein weitergehender Entschädigungsanspruch besteht nicht.
8. Mängelanzeige, Abhilfe, Kündigung
Tritt während der Reise ein Reisemangel auf, hat der Kunde diesen unverzüglich der örtlichen Reisebegleitung von Auszeit oder Auszeit direkt (Kontaktdaten in den Reiseunterlagen) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz entfallen. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und schafft Auszeit innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Vertrag nach § 651l BGB kündigen. Ansprüche auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Auszeit für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p BGB). Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften mit Haftungsbeschränkungen (insbesondere für die Beförderung auf See das Athener Übereinkommen bzw. die EU-Verordnung 392/2009), kann sich Auszeit hierauf berufen. Für Fremdleistungen, die in der Ausschreibung ausdrücklich als vermittelte Leistungen gekennzeichnet sind (z. B. optionale Mahlzeiten, Flüge), haftet Auszeit nicht als Veranstalter, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Reise ist ein maschinenlesbarer Reisepass erforderlich, der noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig ist (Vorgabe der Reederei; gilt auch für EU-Bürger — ein Personalausweis genügt nicht). Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich; über Bestimmungen für andere Staatsangehörigkeiten informieren wir auf Anfrage. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, Auszeit hat schuldhaft nicht oder falsch informiert.
11. Verjährung
Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
12. Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Wir sind gemäß § 37 VSBG verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden. Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Website: www.verbraucher-schlichter.de
12.2. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Pauschalreisen kann auch folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:
Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e. V.
Söhnleinstraße 5, 65201 Wiesbaden
E-Mail: info@schlichtungsstelle-reise.de
Website: www.schlichtungsstelle-reise.de
13. Veranstalter
Auszeit – Endlich Urlaub GmbH
Hauptstraße 32a, 91334 Hemhofen
Geschäftsführung: Mandy Schneider, Benedikt Schneider
Registergericht: Amtsgericht Fürth · Handelsregisternummer: HRB 19851
Telefon 09195 – 998 02 66 · urlaub@auszeit.reisen · auszeit.reisen
Wofür diese Bedingungen gelten
Nur für Reisen, die Auszeit selbst veranstaltet — bei der begleiteten Gruppenreise EXPLORA II also für das Komplettpaket und für die Kreuzfahrt mit zugebuchtem Vor- oder Nachprogramm. Für die Variante „Kreuzfahrt pur" ist EXPLORA S.A. Veranstalter; dort gelten deren Reise- und Stornobedingungen. Für Reisen, die wir lediglich vermitteln, gelten unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingungen.
Das amtliche Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise stellen wir Ihnen vor jeder Buchung zur Verfügung.
