Auszeit – Ocean Prestige Night
Fassung v1.2 vom 26. Juli 2026

Information zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts

Fassung v1.2 vom 26. Juli 2026

Vollständige Information

Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Für den Erwerb von Eintrittskarten für die „Ocean Prestige Night“ am 15. Oktober 2026 besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB besteht das bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich vorgesehene Widerrufsrecht unter anderem nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da die Veranstaltung an einem festgelegten Termin stattfindet, ist diese gesetzliche Ausnahme auf den Ticketvertrag anwendbar.

Die Bestellung kann daher nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Ein zusätzliches vertragliches Stornierungs- oder Rückgaberecht wird nicht eingeräumt. Die Möglichkeit, bis zum 13. Oktober 2026, 12:00 Uhr, kostenfrei eine Ersatzperson zu benennen, sowie zwingende gesetzliche Rechte bei einer Leistungsstörung, wesentlichen Änderung, Verlegung oder Absage der Veranstaltung bleiben unberührt. Einzelheiten regeln die Event-AGB.

Kurztext im Checkout

Kein Widerrufsrecht: Die „Ocean Prestige Night“ findet am 15. Oktober 2026 und damit an einem festen Termin statt. Für den Ticketvertrag besteht deshalb nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein zusätzliches vertragliches Stornierungsrecht wird nicht eingeräumt. Ihre gesetzlichen Rechte und die Regelungen der Event-AGB bei Änderung, Verlegung oder Absage bleiben unberührt.

Direkt unter diesem Text ist ein gut sichtbarer Link „Vollständige Information zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts“ zu setzen:

https://auszeit.reisen/kein-widerrufsrecht-events/

Einbindung

  1. Der Kurztext ist bereits auf der Eventseite vor Auswahl des Zahlungswegs anzuzeigen.
  2. Im Rechnungsweg muss der Kurztext unmittelbar vor der hervorgehobenen Bestellübersicht und dem Button „Zahlungspflichtig bestellen“ stehen.
  3. Im Kreditkartenweg muss die Information vor dem Wechsel zu Stripe Checkout angezeigt werden. Soweit Stripe eine eigene abschließende Bestellübersicht zulässt, ist dort zusätzlich ein Link auf die vollständige Information zu setzen.
  4. Die vollständige Information ist zusammen mit den Event-AGB spätestens mit der ausdrücklich als „Buchungsbestätigung“ bezeichneten E-Mail als PDF oder unveränderbare Datei zu übermitteln.
  5. Im Buchungsdatensatz sind Fassung, Zeitpunkt und kryptografischer Hash der bereitgestellten Information zu speichern.

Eine Pflicht-Checkbox, eine Muster-Widerrufsbelehrung, ein Widerrufsformular oder eine Schaltfläche zum Widerruf sind für diesen Vertrag nicht vorzusehen, weil kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Amtliche Rechtsgrundlage

§ 312g BGB