Auszeit – Ocean Prestige Night
Fassung v1.2 vom 26. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die „Ocean Prestige Night“

Fassung v1.2 vom 26. Juli 2026

1. Veranstalter und Geltungsbereich

  1. Veranstalter und Vertragspartner für den Erwerb der Eintrittskarten ist:

    Auszeit – Endlich Urlaub GmbH
    Hauptstraße 32a
    91334 Hemhofen
    Deutschland
    vertreten durch die Geschäftsführer Mandy Schneider und Benedikt Schneider
    Registergericht: Amtsgericht Fürth, HRB 19851
    USt-IdNr.: DE355282903
    Telefon: 09195 998 02 66
    E-Mail: urlaub@auszeit.reisen

    nachfolgend „Veranstalter“.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Event-AGB“) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und die Teilnahme an der „Ocean Prestige Night“ am 15. Oktober 2026.
  3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Teilnahme an der Abendveranstaltung. Der Ticketvertrag ist weder ein Pauschalreisevertrag noch ein Vertrag über verbundene Reiseleistungen oder eine Reisevermittlung. Unverbindliche Gespräche über mögliche spätere Reisen sind nicht Bestandteil des Ticketvertrags.
  4. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Veranstaltung und Leistungen

  1. Die Veranstaltung findet zu folgenden Zeiten und an folgendem Ort statt:

    • Datum: Donnerstag, 15. Oktober 2026
    • Einlass: 18:30 Uhr
    • Beginn: 19:00 Uhr
    • voraussichtliches Ende: 22:30 Uhr
    • Veranstaltungsort: Restaurant „Goldener Schaumlöffel“, Lohmühlweg 11, 91341 Röttenbach
    • Restaurantbetreiber: Restaurant „Goldener Schaumlöffel“, Inhaber Andreas Sawko
    • Kapazität: höchstens 100 Plätze
  2. Der Ticketpreis beträgt 30,00 EUR pro Person einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Es fallen keine obligatorischen Zusatzkosten oder Bearbeitungsgebühren an.
  3. Im Ticketpreis enthalten sind:

    • der Zutritt zur Abendveranstaltung,
    • zwei Vorträge zum MSC Yacht Club und zu Explora Journeys,
    • ein Flying Buffet,
    • Mineralwasser auf den Tischen,
    • ein Aperitif, wahlweise alkoholfrei,
    • ein weiteres Getränk aus der vor Ort als inklusive ausgewiesenen Auswahl sowie
    • Networking und unverbindliche Beratungsgespräche.
  4. Weitere Getränke und andere, nicht ausdrücklich in Absatz 3 genannte Leistungen sind vom Teilnehmer selbst zu bestellen und zu bezahlen.
  5. Anreise, Parken und Übernachtung sind nicht Bestandteil des Ticketvertrags und von den Teilnehmern selbst zu organisieren und zu bezahlen.
  6. Pro Bestellung können eine bis sechs Personen angemeldet werden. Für jede teilnehmende Person ist der vollständige Name anzugeben.
  7. Soweit das Buchungsformular eine Menüpräferenz anbietet, kann freiwillig zwischen „Klassisch“, „Vegetarisch“ und „Vegan“ gewählt werden. Allergien, Unverträglichkeiten, Diagnosen oder andere Gesundheitsdaten werden nicht abgefragt und dürfen nicht über das Buchungssystem übermittelt werden.
  8. Eine Mindestteilnehmerzahl besteht nicht.

3. Bestellvorgang und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Eventseite und im Buchungssystem ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
  2. Der Besteller kann seine Eingaben vor Abgabe der verbindlichen Bestellung prüfen und berichtigen.
  3. Bei der Zahlungsart Rechnung gibt der Besteller durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Tickets ab.
  4. Bei der Zahlungsart Kreditkarte führt der Button „Weiter zur Zahlung“ zum Stripe Checkout. Dieser Button auf der Eventseite löst noch keine zahlungspflichtige Bestellung aus. Das verbindliche Angebot wird erst durch Betätigung des abschließenden, die Zahlungspflicht eindeutig ausweisenden Buttons im Stripe Checkout abgegeben.
  5. Eine automatisch versandte E-Mail mit der Bezeichnung „Eingangsbestätigung – noch keine Buchungsbestätigung“ bestätigt ausschließlich den Zugang der Bestellung. Sie stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
  6. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Angebot mit einer gesonderten, ausdrücklich als „Buchungsbestätigung“ bezeichneten E-Mail annimmt. Die Annahme erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung.
  7. Erfolgt innerhalb der in Absatz 6 genannten Frist keine Annahme, ist der Besteller an sein Angebot nicht mehr gebunden. Eine bereits erfolgte Kreditkartenautorisierung wird unverzüglich aufgehoben; ein bereits eingezogener Betrag wird unverzüglich über denselben Zahlungsweg zurückerstattet.
  8. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Besteller den Vertragsinhalt einschließlich dieser Event-AGB und der Information zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger.
  9. Der Veranstalter speichert die Bestell- und Vertragsdaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ein dauerhafter Online-Zugang zum Vertragstext wird nur geschuldet, wenn das Buchungssystem ihn ausdrücklich anbietet.

4. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller obligatorischen Preisbestandteile.
  2. Folgende Zahlungsarten werden angeboten, soweit sie im jeweiligen Buchungsvorgang angezeigt werden:

    a. Kreditkarte über Stripe Checkout: Der Betrag kann mit Abgabe der Bestellung autorisiert oder eingezogen werden.
    b. Rechnung: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, spätestens jedoch am 14. Oktober 2026. Maßgeblich ist der vollständige Geldeingang beim Veranstalter.

  3. Die Zahlungsart Rechnung wird nur angeboten, solange das in Absatz 2 Buchstabe b genannte Zahlungsziel eingehalten werden kann. Bei unverändertem Veranstaltungstermin ist eine Rechnungsbestellung daher letztmals am 7. Oktober 2026 möglich.
  4. Das personalisierte Ticket und damit die endgültige Zugangsberechtigung werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgestellt. Eine Eingangs- oder Buchungsbestätigung allein berechtigt nicht zum Einlass, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Ticket gekennzeichnet ist.
  5. Bei einer vom Besteller zu vertretenden fehlgeschlagenen oder zurückgegebenen Zahlung kann der Veranstalter Ersatz der tatsächlich entstandenen Rücklastschrift- oder Rückabwicklungskosten verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

5. Nichtzahlung bei Rechnung

  1. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Veranstalter eine den Umständen angemessene Nachfrist setzen. Wegen des festen Veranstaltungstermins und der begrenzten Kapazität darf diese Nachfrist kurz bemessen sein.
  2. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, die Buchung aufheben und die Plätze anderweitig vergeben. Einer Nachfrist bedarf es nur dann nicht, wenn sie nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  3. Der Rücktritt wird dem Besteller in Textform mitgeteilt. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

6. Personalisierte Tickets und Ersatzpersonen

  1. Tickets sind personalisiert und gelten für die in der Buchung benannten Personen. Der Veranstalter darf beim Einlass einen geeigneten Identitätsnachweis verlangen.
  2. Eine Ersatzperson kann bis zum 13. Oktober 2026, 12:00 Uhr, kostenfrei per E-Mail an urlaub@auszeit.reisen benannt werden. Die Änderung wird wirksam, sobald sie der Veranstalter in Textform bestätigt hat.
  3. Der Besteller muss der Ersatzperson diese Event-AGB und die Event-Datenschutzhinweise vor Übermittlung ihrer Daten zugänglich machen.
  4. Ein gewerblicher Weiterverkauf, eine Versteigerung oder ein Verkauf oberhalb des gezahlten Ticketpreises ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
  5. Vervielfältigte, manipulierte oder bereits verwendete Tickets berechtigen nicht zum Einlass. Bei mehreren Ausfertigungen desselben Tickets erhält nur die zuerst ordnungsgemäß kontrollierte berechtigte Person Zutritt.

7. Kein Widerrufsrecht und kein vertragliches Stornierungsrecht

  1. Für den Ticketvertrag besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, weil eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung für einen spezifischen Termin geschuldet wird. Einzelheiten enthält die gesonderte „Information zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts“.
  2. Nach Vertragsschluss besteht kein zusätzlich eingeräumtes vertragliches Stornierungs- oder Rückgaberecht. Sagt der Besteller oder ein Teilnehmer ab oder nimmt er nicht teil, bleibt der vereinbarte Preis grundsätzlich geschuldet; bereits geleistete Zahlungen werden grundsätzlich nicht erstattet.
  3. Der Veranstalter rechnet ersparte Aufwendungen oder Erlöse aus einer anderweitigen Verwertung des Platzes an, soweit dies nach zwingendem Recht erforderlich ist. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass nach den gesetzlichen Vorschriften ein geringerer Betrag geschuldet ist.
  4. Die Möglichkeit, rechtzeitig eine Ersatzperson nach Ziffer 6 Absatz 2 zu benennen, sowie zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

8. Programm- und Leistungsänderungen

  1. Der Veranstalter darf einzelne Programmpunkte, Referenten, Abläufe, Speisen oder Getränke aus einem sachlichen Grund ändern, wenn die Änderung für die Teilnehmer zumutbar ist und Gesamtcharakter sowie wesentlicher Leistungsumfang der Veranstaltung erhalten bleiben. Sachliche Gründe können insbesondere die Erkrankung oder sonstige Verhinderung eines Referenten sowie die Nichtverfügbarkeit einzelner Speisen oder Getränke sein.
  2. Soweit möglich, wird ein fachlich geeigneter Ersatzreferent oder eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten. Wesentliche Änderungen werden unverzüglich an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.
  3. Wird der Gesamtcharakter der Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt, kann der Besteller innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Der Ticketpreis für die betroffenen Tickets wird erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 12.

9. Verlegung und Absage

  1. Der Veranstalter darf die Veranstaltung aus einem von ihm nicht zu vertretenden erheblichen Grund verlegen oder absagen, insbesondere bei behördlichen Maßnahmen, Ausfall des Veranstaltungsorts, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren und nicht mit zumutbaren Mitteln überwindbaren Umständen.
  2. Bei einer Verlegung werden Ersatztermin und gegebenenfalls Ersatzort in Textform mitgeteilt. Der Besteller kann die Verlegung ausdrücklich annehmen oder innerhalb einer mitgeteilten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Nimmt der Besteller den Ersatztermin nicht ausdrücklich an, wird der gezahlte Ticketpreis für die betroffenen Tickets erstattet.
  3. Bei einer endgültigen Absage wird der gezahlte Ticketpreis innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Absage grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet. Bei Rechnungskäufen darf der Veranstalter die für die Rückzahlung erforderliche Bankverbindung abfragen.
  4. Eigene Aufwendungen des Bestellers oder Teilnehmers, insbesondere für Anreise, Parken oder Übernachtung, werden nur ersetzt, soweit der Veranstalter hierfür nach Ziffer 12 oder aufgrund zwingenden Rechts haftet.

10. Einlass, Hausrecht und Jugendschutz

  1. Teilnehmer haben berechtigte Anweisungen des Veranstalters und des Restaurantbetreibers sowie die Hausordnung zu beachten.
  2. Der Zutritt kann verweigert oder ein Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er insbesondere

    • kein gültiges Ticket nachweisen kann,
    • andere Personen erheblich belästigt oder gefährdet,
    • den Ablauf trotz Abmahnung erheblich stört,
    • erkennbar so stark alkoholisiert ist, dass eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet ist, oder
    • erheblich gegen gesetzliche Vorgaben oder die Hausordnung verstößt.

    Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie wegen der Schwere des Verstoßes oder zur Abwehr einer Gefahr unzumutbar ist.

  3. Beruht die berechtigte Einlassverweigerung oder der Ausschluss auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Verhalten, besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch. Zwingende gesetzliche Rechte und gesetzlich gebotene Anrechnungen bleiben unberührt.
  4. Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten volljährigen Person teilnehmen. Alkoholische Getränke werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Altersgrenzen abgegeben. Für den Aperitif wird eine alkoholfreie Alternative angeboten.

11. Menüpräferenzen und Allergeninformationen

  1. Im Buchungsprozess werden keine Allergie-, Unverträglichkeits-, Diagnose- oder sonstigen Gesundheitsdaten erhoben.
  2. Die freiwillige Auswahl „Klassisch“, „Vegetarisch“ oder „Vegan“ dient ausschließlich der organisatorischen Planung. Eine individuelle allergenfreie Zubereitung oder der vollständige Ausschluss von Kreuzkontaminationen wird dadurch nicht zugesagt.
  3. Informationen zu den in den Speisen enthaltenen Allergenen erhalten Teilnehmer unmittelbar beim Restaurantpersonal. Teilnehmer mit Allergien oder Unverträglichkeiten sollen sich vor dem Verzehr beim Restaurant erkundigen.
  4. Gesetzliche Informations-, Sorgfalts- und Haftungspflichten des Veranstalters und des Restaurantbetreibers bleiben unberührt.

12. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz,
    • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und
    • in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

13. Fotografien

  1. Mitarbeitende des Veranstalters fertigen während der Veranstaltung Übersichts- und Atmosphäreaufnahmen an. Sie können zur Eventdokumentation und zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen auf auszeit.reisen, im Newsletter sowie auf Facebook und Instagram verwendet werden.
  2. Diese Event-AGB begründen keine Einwilligung in die Anfertigung oder Veröffentlichung von Bildnissen. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, insbesondere für hervorgehobene Einzelporträts oder werbliche Testimonials, wird sie gesondert, freiwillig und zweckbezogen eingeholt.
  3. Erkennbare Einzelaufnahmen Minderjähriger werden nicht ohne die erforderliche Einwilligung der Sorgeberechtigten und, soweit nach Alter und Einsichtsfähigkeit geboten, des Minderjährigen veröffentlicht.
  4. Gäste können beim Einlass oder jederzeit während der Veranstaltung mitteilen, dass sie nicht gezielt fotografiert werden möchten. Spätere Widersprüche oder Widerrufe können an urlaub@auszeit.reisen gerichtet werden.
  5. Einzelheiten ergeben sich aus den Event-Datenschutzhinweisen.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in den Event-Datenschutzhinweisen erläutert:

https://auszeit.reisen/datenschutz-events/

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  2. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Event-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Rechtsfolgen und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.